Debatte um Verbotene Killerspiele
Freie Rede, freie Kunst? Grundgesetz und “Killerspiele” haben mehr miteinander zu tun, als man meint: Denn im Jugendmedienschutz stoßen mehrere Verfassungsrechte aufeinander.
Seit dem Amoklauf von Erfurt streiten Spieler und Eltern, Forscher und Lehrer, Politiker und Interessenverbände in Deutschland über gewalthaltige Computerspiele. Seit 2005 steht der Vorschlag im Raum, die Herstellung von “Killerspielen” gesetzlich zu verbieten.
Mit jedem jugendlichen Amoklauf flammt der Verdacht gegen die Spiele neu auf, und mit ihm Verbotsrufe. Die Debatte selbst wird dabei zusehends komplexer. War die einzige Sorge anfangs, ob Spiele gewalttätig machen können, fragt man heute auch: Wie groß ist ihr Suchtpotenzial? Wie “normal” ist Gewalt in den Medien? Wie muss Jugendschutz bei Spielen aussehen, im Zeitalter des Internet? Und wie wichtig sind Computerspiele als Wirtschafts- und Kulturgüter?
Die Online-Debatte ordnet das Dickicht in sechs Hauptfragen. Chroniken und Einführungen erschließen Hintergründe, Experten, Politiker und Interessenvertreter schildern ihre Sicht der Dinge, die laufend um weitere Positionen ergänzt werden. In einer Reihe von Live-Chats diskutierten dazu insgesamt zwölf Experten von August bis November 2007 mit Nutzern über ihr Thema. Alle Chats sind online dokumentiert. Weitere Informationen zum Thema “Killerspiele” unter: bpb.de


