Provider muss keine Pornoseiten sperren
Die Firma Kirchberg Logistik hatte gefordert, dass Kielnet den Zugriff auf die Webseiten YouPorn.com und Privatamateure.com aus Gründen des Jugendschutzes blockieren müsse.
Das Landgericht Kiel hat einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen den schleswig-holsteinischen Provider Kielnet abgelehnt. Die Firma Kirchberg Logistik hatte verlangt, dass Kielnet den Zugriff auf verschiedene Porno-Dienste blockieren müsse, weil der Provider gegen geltende Jugendschutzgesetze verstoße. Das Landgericht Frankfurt hatte Arcor in einem ähnlichen Fall dazu verpflichtet, den Zugriff auf Porno-Seiten zu sperren. (via: golem.de)


