Blogger soll Leserkommentare vorab kontrollieren
Das Hamburger Landgericht macht Blogger haftbar für Kommentare
Das Landgericht Hamburg hat eine Entscheidung getroffen, die grundsätzliche Bedeutung für die Meinungsäußerung im Internet hat.
Das Landgericht (LG) Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen den Medienjournalisten Stefan Niggemeier bestätigt; eine schriftliche Entscheidungsbegründung liegt allerdings noch nicht vor. In der Verfügung wird Niggemeier untersagt, in seinem Blog die Äußerung eines Dritten zu verbreiten. Mit dem Urteil bestätigt die Pressekammer des LG Hamburg unter Vorsitz des Richters Andreas Buske ihre außergewöhnlich betreiberfeindliche Haltung bezüglich Meinungsäußerungen in Foren und Blogs.
Die unstrittig rechtswidrige Äußerung hatte ein Unbekannter am 12. August 2007 um 3.37 Uhr als Kommentar unter einen Blog-Beitrag gesetzt, Niggemeier hatte sie selbst entdeckt und bereits um 11.06 Uhr desselben Tages entfernt. Dies genügte dem in der Äußerung angegriffenen Unternehmen Callactive allerdings nicht: Es erwirkte eine einstweilige Verfügung, die es Niggemeier untersagt, die Äußerung auch nur eine weitere Sekunde zu veröffentlichen.
Dies kann der Blog-Betreiber aber nur realisieren, indem er alle Nutzerkommentare bereits vor Veröffentlichung kontrolliert und manuell freischaltet. Genau das soll er nach Meinung der Kammer künftig auch tun. (via: heise.de)
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